Sachverständigenbüro für Radonanalytik und Baubiologie, Essen Dr. rer. nat. Thomas Haumann Diplom-Chemiker  Radon-Fachperson Baubiologe IBN, VDB zert. Anerkannte Stelle für die Messung von Radon in der Luft an Arbeitsplätzen nach § 155 Abs. 4 StrlSchV Am Ruhrstein 59 D-45133 Essen   Tel:  +49 201 615 9862   Fax: +49 201 615 9863 haumann@radonanalytik.de www.radonanalytik.de Radon und Radioaktivität Radon in der Raumluft Radon in der Bodenluft Radon am Arbeitsplatz Radon Rn50-Test Radon-Quellensuche Untersuchungen Gutachten Bewertung Beratung Fortbildung Vorträge Forschung Mitgliedschaften: Fachverband für Strahlenschutz e.V. Verband Baubiologie e.V. Berufsverband Deutscher Baubiologen, VDB e.V.
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Radon am Arbeitsplatz An Arbeitsplätzen kommen grundsätzlich die Methoden der Raumluftmessung zum Einsatz. Besondere Anforderungen an die Messstelle liegen jedoch an Arbeitsplätzen vor, die aufgrund StrlSchG §121 in einem behördlich ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet liegen und eine Messpflicht besteht. Die Messpflicht besteht in Räumen im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes und gilt nur dann als erfüllt, wenn die Messungen mit Messgeräten einer vom Bundesamt für Strahlenschutz “anerkannten  Stelle zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen in Innenräumen nach §155 Abs. 4 Strahlenschutzverordnung“ über einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt wurden. Eine Übersicht über die bisher ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete ist auf den Internetseiten des BfS hinterlegt (www.bfs.de). Wir führen Messungen von Radon in der Raumluft als anerkannte Stelle nach §155 Abs. 4 StrlSchV durch und beraten in Bezug auf die weitere Vorgehensweise. => siehe Radon-Check Arbeitsplatz In manchen Fällen kann es ratsam sein, im Vorfeld einer Jahresmessung eine Übersichtsmessung über wenige Tage oder Wochen an ausgewählten Messpunkten vorzunehmen, um eine Überschreitungswahrscheinlichkeit des gesetzlich festgelegten Referenzwertes (derzeit 300 Bq/m³ nach StrlSchG) abschätzen zu können. Bei Überschreitungen im Jahresmittel müssen am Arbeitsplatz Maßnahmen zur Reduzierung getroffen werden. Hinweis: Der Referenzwert für den Arbeitsplatz gilt überall, auch außerhalb der behördlich ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete. Anschließend muss eine erneute Bewertungsmessung vorgelegt werden. Bei wiederholter Überschreitung des Referenzwertes muss der Arbeitsplatz strahlenschutztrechtlich überwacht werden (Dosisberechnung etc.). Liegen Überschreitungen vor, können mit weiterführenden radondiagnostischen Methoden die richtigen Maßnahmen zur Reduzierung der Raumluftkonzentrationen wie geplant werden. Bei der Sanierung kommen Methoden der Lüftung, Abdichtung und Absaugung (Radonsauger, Radonbrunnen) in Frage. Eine Arbeitsgruppe der WTA erarbeitet derzeit ein Merkblatt zu Radon im Gebäudebestand. => siehe Radon-Check Rn50-Test und Quellensuche Zusätzlich kann es ratsam sein, im Vorfeld eines Bauvorhabens das tatsächlich vorliegende geogene Radonpotential auf dem Baufeld untersuchen zu lassen. Auch außerhalb von bekannten und behördlich festgelegten Radonvorsorgegebieten können aufgrund der lokalen Geologie kleinräumige Gebiete mit hohem Radonpotential und hohen Bodengaskonzentrationen vorliegen. Beim Neubau können daher ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen zum Radonschutz Probleme auftreten, die ggf. auch zu Referenzwertüberschreitungen führen.  => siehe Radon-Check Bodenluft
© Dr. Thomas Haumann 03/2021
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